Beteiligung am Weltbank Multi Donor Trust Fund (PEACE) Ukraine
Die anhaltende Zerstörung von u.a. wirtschaftlicher und sozialer Infrastruktur in der Ukraine durch die russische Militärinvasion hat zu einer schwerwiegenden Verschlechterung der makroökonomischen und sozialen Lage im Land geführt. Der Bedarf an zusätzlicher finanzieller Unterstützung zur weiteren Bereitstellung grundlegender staatlicher Dienstleistungen ist dringend und wächst von Tag zu Tag. Die ukrainische Zentralregierung und die Verwaltung kommen ihren Aufgaben unverändert nach und spielen eine wesentliche Rolle bei der Bereitstellung von (begrenzten) Ressourcen, um die Kontinuität der Grundversorgung zu gewährleisten.
Die Bereitstellung von Grundversorgung wie Sozialtransfers, Wasser und Elektrizität mildert die humanitäre Krise ab. Die Aufrechterhaltung von Schulbildung trägt dazu bei, den Bildungstandard aufrechtzuerhalten. Beides verhindert einen Rückgang im Bereich Humankapital, welches für den späteren Wiederaufbau und die langfristige Entwicklung benötigt wird.
Zielgruppe des Vorhabens sind ca. 160.000 Staatsbediensteten außerhalb des Sicherheitssektors auf Zentral- sowie Regionalebene und ca. 510.000 Lehrerinnen und Lehrer und sonstige Schulbedienstete auf lokaler Ebene. Indirekt profitiert die gesamte Bevölkerung der Ukraine von der Aufrechterhaltung von staatlichen Funktionen.
Das Vorhaben umfasst die Finanzierung von Gehältern der Zielgruppe. Die Mittel werden zu diesem Zweck an einen Multi-Donor Trust Fund (PEACE) der Weltbank überwiesen. Dieser wurde eingerichtet, um Gebermittel zu bündeln und flankiert ein gleichnamiges Darlehen von IBRD/ IDA. Die Weltbank tritt als treuhändischer Verwalter der Mittel auf und erstattet Auslagen in dem genannten Bereich. Die Gelder aus dem Vorhaben fließen unmittelbar in den ukrainischen Staatshaushalt.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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