Berufsbildung für Beschäftigung in Côte d'Ivoire (VP)
Das ivorische Berufsbildungssystem ist unzureichend in der Lage, dem Bedarf an qualifizierten Fachkräften gerecht zu werden. Als erhebliches Hemmnis erweist sich der Mangel an adäquater Infrastruktur und Ausstattung für einen modernen, praxisorientierten Lehrbetrieb. Die ivorische Regierung hat die Bedeutung der Berufsbildung für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes erkannt und priorisiert diese in zwei nationales Reformprogrammen ("Talentakademie/Académie des Talents" und "Schule der zweiten Chance/École de la Deuxième Chance"). Ziel des Vorhabens ist es, an unterstützten Berufsbildungszentren in Côte d'Ivoire ein hochwertiges und bedarfsgerechtes Aus- und Weiterbildungsangebot zu etablieren. Dieses Ziel soll erreicht werden durch Erweiterung und Rehabilitierung von Infrastruktur an ausgewählten Zentren, Modernisierung von Ausstattung sowie Kapazitätsaufbau bei Managementpersonal, Lehrkräften und Auszubildenden. Zielgruppe des Vorhabens sind Jugendliche und junge Erwachsene, die eine berufliche Aus-/Weiterbildung absolvieren. Träger ist das ivorische Ministerium für technische Bildung, Berufsausbildung und Lernen (Ministère de l'Enseignement Technique, de la Formation Professionnelle et de l'Apprentissage, METFPA).
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Projekt wurde gemäß der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B" eingeordnet. Im Rahmen des Vorhabens können nach derzeitigem Kenntnisstand potenziell moderate negative, lokal begrenzte Auswirkungen und Risiken auf die Umwelt, Anwohner, Arbeiter, sowie die Zielgruppe in den Bildungseinrichtungen bei Bau und Betrieb der geplanten Infrastrukturmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Diese sind voraussichtlich jedoch auf den Standort begrenzbar und mit Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik bzw. mit Standardlösungen vermeid-, minder- oder kompensierbar. Um die Umwelt- und Sozialmanagementrisiken zu managen, werden für jeden Standort fokussierte Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen erarbeitet. In den sich daraus abgeleiteten Umwelt- und Sozialmanagementplänen werden geeignete Minderungs-, Überwachungs- und institutionelle Maßnahmen festgelegt, um die potenziellen nachteiligen Umwelt- und Sozialauswirkungen auf ein akzeptables Maß zu reduzieren und die verbleibenden Auswirkungen während der gesamten Programmlaufzeit auf angemessene Weise zu bewältigen bzw. zu kompensieren. Darüber hinaus wird ein Prozess zur Beteiligung Betroffener umgesetzt und ein Beschwerdemechanismus eingerichtet.
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