Ausbau Erneuerbarer Energien (Phase II) - DKTI
Das Modulziel des FZ-Moduls ist es, durch die Bereitstellung von Refinanzierungsmitteln, einen Beitrag zur Erschließung des Potentials für Erneuerbare Energien zu leisten.
Mit den FZ-Mitteln sollen privatwirtschaftliche Investitionen zur Förderung Erneuerbarer Energien finanziert werden. Der Darlehensnehmer ist die armenische Zentralbank (CBA). Projektträger wird der German-Armenian Fund (GAF) sein. Zielgruppe des Programms sind u.a. Investoren und Betreiber der Erneuerbaren Energien sowie Geschäftsbanken als Finanzinstitutionen, die sich durch die langfristige Finanzierung der Vorhaben im Bereich neue Geschäftsfelder erschließen können.
Im Unterschied zu den Vorphasen wird erwartet, dass überwiegend netzgebundene Photovoltaik-Anlagen (PV) mit einer Größe von 5 MW gefördert werden. Darüber hinaus sollen im verstärkten Umfang Solarthermie und PV-Anlagen für Privathaushalte sowie Betriebe im Rahmen des Programms gefördert werden. Im Rahmen der Begleitmaßnahme sollen u.a. Consultingleistungen finanzierten werden, welche die armenischen Partner in Bezug auf Planung, Prüfung, Bewilligung sowie Durchführung von finanzierten Einzelvorhaben schult und unterstützt.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben Ausbau Erneuerbarer Energien (Phase II) wird nach Durchführung einer vertieften Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung (USVP) in die Kategorie FI/B+ eingestuft. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Finanzsektoransatz, bei welchem der Schwerpunkt der Kreditlinie an den German Armenian Fund auf der Refinanzierung von Photovoltaik (PV)-Anlagen liegt. Potentiell können auch Kleinwasserkraftwerke (KWKW) und Biogasanlagen finanziert werden. Zur Bewertung, Überwachung und Mitigation von USVP-Risiken soll ein risikoadäquates Umwelt- und Sozialverträglichkeitsmanagementsystem (USMS) beim GAF aufgebaut werden. Die Investitionsmaßnahmen besitzen vereinzelt negative Auswirkungen, die nur teilweise temporär und umkehrbar sind. Dies trifft insbesondere auf KWKW zu, die die Ökologie des Gewässers erheblich beeinflussen können, insbesondere Beeinträchtigung der Durchgängigkeit und Mindestabfluss Bei negativen Auswirkungen sollen entsprechende Mitigationsmaßnahmen ergriffen werden (u.a. Bau von Fischauf- und abstiegsanlagen, Verringerung der entnommenen Wassermenge etc.). Bei Biogasanlagen ist neben Arbeitssicherheit auch das Risiko von Methan-Leckagen zu beachten sowie auch die Gefahr durch Störfälle. Die finanzierten Photovoltaik (PV)-Anlagen besitzen lediglich moderate Risiken. Diese umfassen vornehmlich den Flächenverbrauch von Freilandanlagen. Bei der Finanzierung soll u.a. darauf geachtet werden, dass der Flächenbedarf optimiert wird, Rechte für die Landnutzung durch den Investor vorliegen und keine Wald- und Agrarflächen durch die Vorhaben konvertiert werden. Ein Implementierungsconsultant begleitet die Einzelvorhaben und unterstützt bei der Erstellung erforderlicher Umwelt- und Sozialverträglichkeitsstudien. Diese Studien umfassen auch den Umwelt- und Sozialmanagementplan (USMP), Stakeholder Engagement Plan und Beschwerdemechanismus.
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