ARC Prämiensubventionierung Sahel
Die African Risk Capacity (ARC) ist eine Sonderorganisation der Afrikanischen Union. Diese unterstützt afrikanische Regierungen dabei, ihre Kapazitäten zur Planung, Vorbereitung und Reaktion auf extreme Wetterereignisse und Naturkatastrophen zu verbessern. Durch Zusammenarbeit und innovative Finanzierung ermöglicht ARC den Ländern, ihre Katastrophenrisikomanagementsysteme zu stärken und im Katastrophenfall schnell und zuverlässig Zugang zu Finanzmitteln zu erhalten. Ziel ist hierbei, die Ernährungssicherheit und die Lebensgrundlagen der gefährdeten Bevölkerung aufrecht zu erhalten. In diesem Zusammenhang hat das BMZ über die KfW den Aufbau des Versicherungsarms der ARC, der ARC Limited, durch die Bereitstellung eines eigenkapitalähnlichen Nachrangdarlehens unterstützt. Seit 2014 bietet ARC den teilnehmenden Ländern Versicherungen gegen Dürreschäden, und seit 2020 gegen tropische Wirbelstürme an. Darüber hinaus existiert ein Versicherungsprodukt gegen Epidemien und gegen Überschwemmungen. Um eine breitere Bevölkerungsabdeckung in afrikanischen Ländern zu erreichen, wurde mit deutscher Unterstützung 2016 das Replica-Programm entwickelt. Im Rahmen dieses Programmes können humanitäre Partner - bisher das Welternährungsprogramm (WFP), Start Network und UNHCR - die staatlichen Versicherungen replizieren und so den Versicherungsschutz ausweiten. Darüber hinaus stellt das BMZ seit 2020 über Zuschüsse Mittel für Prämiensubventionen bereit. Die KfW hat hierzu eine Premium Support Facility gegründet, über die die Mittel (in enger Kooperation mit weiteren Gebern) umgesetzt werden.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Im Vorgängerprojekt waren die Umwelt- und Sozialrisiken (USVP) mit moderat eingestuft worden (FI/B). Aufgrund eines fehlenden USMS wurde das Folgevorhaben als Kategorie B+ eingestuft (USVP: FI/B+). Der ESCP für ehemalige Vorhaben mit der Facility wurde angepasst. Mit dem FI wird/ist vereinbart: a) die Einführung eines für den Förderbereich angemessenen Umwelt- und Sozialmanagementsystems (USMS), das die Anforderungen von IFC Performance Standard 1 erfüllt, sowie ein Personalmanagement gemäß IFC Performance Standard 2. Darüber hinaus wird im Sinne von "Responsible Finance" 8 auf die Einhaltung von Grundsätzen eines verantwortlichen Umgangs des Partnerinstituts mit seinen Kunden hingewirkt. 2) Screening aller Endkredite gegen die "IFC Exclusion List" und KfW Ausschlussliste. 3) Prüfung und Kategorisierung der Endkreditvergabe entsprechend ihrer Umwelt-, Sozial- und Klimarisiken durch den FI. 4) Alle Endkredite müssen die nationalen Anforderungen erfüllen und eine angemessene Prüfung gemäß des nationalen Umwelt- und Sozialrechts durchlaufen. 5) Alle Endkredite mit erheblichen Umwelt- und Sozialrisiken müssen die Anforderungen der relevanten IFC Performance Standards 2-8 erfüllen.6) Angemessene Überwachung der Um-welt- und Sozialrisiken im Portfolio des FI. 7) Jährliche Berichterstattung zur Umsetzung und/oder Änderungen des USMS sowie zu umwelt-, sozial- und klimarelevanten Aspekten des Vorhabens. Um die Implementierung eines funktionierenden USVP-Systems zu beschleunigen wird dem Projektträger einen Consultant zur Seite gestellt.
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