African Legal Support Facility IV (VPT 3)

Das Vorhaben unterstützt die African Legal Support Facility (ALSF) bei der Beratung afrikanischer Staaten in Rechtsprozessen und bei Rechtsfragen zu privatwirtschaftlichen Verträgen und Vertragsverhandlungen im Rohstoffsektor, bei Infrastrukturprojekten und Staatsschulden. Die Zusammenarbeit mit der ALSF erfolgt komplementär zu der von Deutschland unterstützten G7 CONNEX Initiative. Das Ziel der FZ-Maßnahme ist es, den Nutzen für afrikanische Staaten bei Verhandlungen von komplexen, kommerziellen Transaktionen zu steigern und gleichzeitig die erforderlichen lokalen Kapazitäten zu verbessern. Das übergeordnete entwicklungspolitische Ziel ist es, einen Beitrag zu verbessertem nachhaltigem wirtschaftlichem und integrativem Wachstum in Afrika zu leisten.

Primäre Zielgruppe der FZ-Maßnahme sind Regierungen afrikanischer Staaten, die in Rechtsfragen Beistand erhalten und so zu gleichwertigen Partnern bei Vertragsverhandlungen und Rechtsstreitigkeiten mit privaten Unternehmen werden. Darüber hinaus sind Regierungsangestellte und Rechtsexperten aus afrikanischen Partnerstaaten begünstigt, die sich durch die ALSF weitergebildet werden. Letztlich profitiert die Bevölkerung der beteiligten Länder durch transparentere Vertragsabschlüsse, die höhere Einnahmen und bessere Standards bei Umwelt- und Sozialfragen festschreiben.

Empfänger und Projektträger ist die African Legal Support Facility (ALSF). Die Gesamtkosten des Vorhabens werden über eine Laufzeit von zwei Jahren (2021-2022) auf rund 59 Mio. USD geschätzt. Die bislang zugesagten Gebermittel für diesen Zeitraum, einschließlich Eigenbeiträge aus den Mitgliedsstaaten der ALSF, liegen bei rund 41 Mio. USD. Um die Finanzierungslücke weiter zu schließen, soll der ALSF ein FZ-Zuschuss i.H.v. 3 Mio. EUR (3,23 Mio. USD) bereitgestellt werden.

Umwelt- und Sozialverträglichkeit

Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.

Land / Region / Institution Afrika NA
Nummer 50945
Schwerpunkt Sonstige
Sektor 15110 - Politik und Verwaltung im öffentlichen Sekt
USV-Kategorie C
Finanzierungsinstrument Zuschuss / Darlehen aus Haushaltsmitteln
Weitere Geber -
Deutscher Finanzierungsbeitrag 3 Mio. EUR
Status aktiv
Auftraggeber BMZ
Projektpartner AFRICAN LEGAL SUPPORT FACILITY (ALSF)
Zuständige Abteilung Südliches Afrika

Kontakt

Transparenz

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