Abwasserentsorgung in Provinzstädten II
Ziel des FZ-Vorhabens ist die hygienisch und ökologisch unbedenkliche Sammlung und Behandlung des Abwassers der Städte Chimbote und Nuevo Chimbote in Peru. Durch die Maßnahmen zur Abwasserentsorgung und -klärung wird ein Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitssituation der Bevölkerung und zum Schutz der Wasserressourcen, sowie der Meeresbucht von Chimbote und einem angrenzenden Feuchtgebiet geleistet. Das Vorhaben umfasst den Bau einer Kläranlage inkl. Abwasserhauptsammler und Pumpstationen für die Städte Chimbote und Nuevo Chimbote mit ihren aktuell ca. 375.000 Einwohnern. Die Kläranlage besteht aus mehreren Reinigungsstufen (mechanische Vorreinigung, Vorklärung, Mikrosiebe und Desinfektion mittels UV) sowie einer Klärschlammbehandlung. Das produzierte Klärgas wird zur Heizung der Faulbehälter sowie zur Gewinnung elektrischer Energie verwendet. Das gereinigte Abwasser wird durch einen Tunnel über eine Halbinsel und eine Meeresauslassleitung ins offene Meer abgeleitet. Die geplante Kläranlage ersetzt die derzeit bestehende Teichkläranlage, die nur unzureichend funktioniert und deren Abwässer weitgehend ungeklärt in die Bucht von Chimbote gelangen. Zur Projektkonzeption hat es einen intensiven Konsultationsprozess mit der Öffentlichkeit in Chimbote gegeben. Im Rahmen des Vorhabens werden Möglichkeiten zur Wiederverwendung der geklärten Abwässer für die Bewässerungslandwirtschaft untersucht. Angesichts der maßgeblich durch den Klimawandels verursachten zunehmenden Verknappung des Wasserdargebots in den ariden Küstenregionen Perus leistet das Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Projekt wurde gemäß der KfW FZ Nachhaltigkeitsrichtlinie in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B+" eingeordnet, da erhebliche potenzielle U&S Risiken bestehen. Dies betrifft zum einen das fragile Ökosystems "Villa María". Hier muss unter Umständen in Abhängigkeit vom Nutzungskonzept (mögliche Schließung oder Beibehaltung der existierenden Klärteiche), mit Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Aktivitäten der Nutzer des Gebietes während der Bau- und Betriebsphase gerechnet werden. Auch für das Feuchtgebiet selbst bestehen Risiken (Verlandung, Störung von Fauna, Verlust von Vegetationsfläche). Zum anderen besteht ein potenzielles Risiko hinsichtlich des Baus und Betriebs der Meeresauslassleitung, u.a. in Bezug auf eine Beeinträchtigung der aquatischen Habitate, , sowie Einschränkungen für den örtlichen Schiffverkehr, die Fischerei und Aquakulturen. Moderate Umwelt- und Sozialrisiken betreffen potenzielle Zugangs- und Nutzungsbeschränkungen der lokalen Gemeinde zu Geschäften, Wohnhäusern und natürlichen Ressourcen (Bauern, Fischer) während des Baus. In der Betriebsphase wird sich das Projekt grundsätzlich positiv auswirken. Zu den potenziellen U&S-Risiken gehören die Einleitung von Rohabwasser in das Meer in Notfallsituationen, die mögliche inadäquate Entsorgung von Klärschlamm, die Entstehung von Gerüchen und das Risiko von Methangasentweichungen in der Biogasanlage. Die Risiken im Zusammenhang mit dem Anstieg des Meeresspiegels sowie mit extremen Wetterereignissen (Tsunami, El Niño-Phänomen) sind für die Kläranlage und insbesondere für die geplante Klärschlammdeponie relevant. Minderungsmaßnahmen wurden in einem Environmental and Social Commitment Plan festgelegt. Die Erstellung der Umwelt- und Sozialstudien im Rahmen des Vorhabens ist eine Anforderung der KfW und unabhängig vom nationalen Genehmigungsverfahren. Unter anderem vorgesehen sind die Erarbeitung einer hydrogeologischen Studie, sowie eines Konzeptes für die existierenden Klärteiche; Maßnahmen zu Risiken der Meeresauslassleitung; zu kostendeckenden Tarifanpassungen; die Erarbeitung von Notfallplänen. Auch ein Stakeholder Engagement Plan wurde festgelegt. Beschwerdemechanismen für die Arbeiter*innen und alle vom Projekt betroffene Menschen (Bevölkerung) sind frühzeitig einzuführen. Ein Umwelt- und Sozialmanagementplan wird erarbeitet, umgesetzt und überwacht. Verantwortlich für die Umsetzung der Minderungsmaßnahmen ist der Projektträger.
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