Meldung vom 09.02.2018 / KfW Entwicklungsbank

Stellungnahme zum FAZ-Artikel „Ein Schuss in Afrika, ein Nachspiel in Berlin“ vom 9. Februar 2018

Am 9. Februar 2018 berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung kritisch über die KfW-Förderung von Naturschutzvorhaben im Kongobecken. Anlass ist der Ende August 2017 zu Tode gekommene Angehörige des Volksstamms der Batwa im Kahuzi Biega Nationalpark in der Demokratischen Republik Kongo.

Die KfW hat Anfang September vom Tod des 17-jährigen Batwa C. Nakulire im Kahuzi Biega Nationalpark erfahren. Wir bedauern diesen tragischen Todesfall sehr. Die KfW hat vom Projektträger, der kongolesischen Naturschutzbehörde ICCN (Institut Congolais pour la Conservation de la Nature), detaillierte Sachverhaltsaufklärung eingefordert und hält den Fall engmaschig nach.

ICCN hat uns informiert, dass von ICCN als Erstmaßnahme die Beerdigungskosten übernommen wurden. Nach unserem Kenntnisstand wurden weitere Gespräche zwischen ICCN und der Familie über Entschädigungsleistungen unter Einschaltung einer Mediatorin geführt. Der der Tötung angeklagte Parkangestellte, wie der Verstorbene selbst Angehöriger der Batwa, ist nach unserem Kenntnisstand seit dem Vorfall im Zentralgefängnis in Bukavu inhaftiert. Nach Auskunft des Projektträgers ist ein Prozessdatum noch nicht fixiert.

Zum Artikel nehmen wir wie folgt Stellung:

Die KfW unterstützt im Auftrag der Bundesregierung seit 2008 die kongolesische Naturschutzbehörde ICCN u.a. im Kahuzi Biega Nationalpark im Osten der Demokratischen Republik Kongo. Entsprechend moderner Ansätze im internationalen Naturschutz ist die Förderung der Teilhabe lokaler Gemeinschaften an Naturschutz und Schutzgebietsmanagement Ziel der von der KfW geförderten Maßnahmen. Die Bewahrung der einzigartigen Flora und Fauna der Schutzgebiete des Kongobeckens kann nur in Kooperation mit der Bevölkerung gelingen, womit diese gleichzeitig ihre Lebensgrundlage sichert. Naturschutz und Schutz der Menschenrechte, einschließlich der Rechte indigener Bevölkerung, sind deshalb kein prinzipieller Gegensatz. Die Verwirklichung zahlreicher Menschenrechte, wie des Rechts auf Nahrung, Gesundheit oder Wasser, ist in vielfältiger Weise abhängig von einer intakten Natur, sowohl für die indigene Bevölkerung als auch weit über das geschützte Gebiet und die Anrainerbevölkerung hinaus. Die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung sowie die Achtung und der Schutz von Menschrechten, inkl. der Rechte indigener Völker, sind seit Beginn der Aktivitäten zentrale Leitlinien für die Arbeit der Entwicklungszusammenarbeit. Dabei sind wir uns bewusst, dass die unsichere Lage und der äußerst fragile Kontext gerade im Ost-Kongo eine besondere Herausforderung für alle Anstrengungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen darstellen.

Der Osten des Kongos zeichnet sich seit vielen Jahren durch Phasen bürgerkriegsähnlicher Zustände, eine volatile Sicherheitslage, instabile politische und sich verschlechternde sozioökonomische Rahmenbedingungen für die ländliche Bevölkerung aus. Ohne die Unterstützung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zum Erhalt des verbliebenen Regenwalds und seiner Biodiversität wäre die Zerstörung der Ökosysteme angesichts des in dieser Region besonders großen Drucks auf die natürlichen Ressourcen noch weiter vorangeschritten, zulasten der lokalen Bevölkerung wie auch der erhaltenswerten globalen öffentlichen Güter. Dank des gewählten Naturschutzansatzes, der durch die Einbindung der Bevölkerung darauf abzielt, neben ökologischen auch soziale und wirtschaftliche Verbesserungen zu bewirken, sowie durch die Förderung partizipativer Ansätze und durch Aktivitäten zugunsten der Anrainerbevölkerung konnten deren Lebensbedingungen trotz des fragilen Kontextes punktuell verbessert werden.

Wir sehen das in dem schwierigen Umfeld im Osten des Kongos bisher Erreichte daher nicht als „Armutszeugnis der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ an. Gerade in einem fragilen Kontext bedarf es eines realistischen Maßstabs zur Messung, Bewertung und Abwägung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Wirkungen der deutschen Maßnahmen. Auch wenn wir uns alle schnellere Fortschritte wünschen: als erster Schritt ist schon viel erreicht, wenn unter solchen Rahmenbedingungen eine Verschlechterung der Situation abgemildert werden kann. Positive Veränderungen in einem solchen Kontext sind nur über einen sehr langfristigen und geduldigen Umsetzungs- und Beteiligungsprozess mit den politischen Trägern und den lokalen Gemeinschaften möglich. Eine Einstellung der Aktivitäten ist aus unserer Sicht keine sinnvolle Alternative. Im Gegenteil: dadurch würde die Möglichkeit der Durchsetzung der berechtigten Interessen der indigenen Bevölkerung und ihre Partizipation, wie sie im aktuellen Projektkonzept vorgesehen ist, deutlich geschmälert.

Wenn auf die fehlende Weisungsbefugnis seitens der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bezüglich der Partnerinstitutionen und ihres Personals hingewiesen wird, soll dies keine Ausrede darstellen, sondern den Kern der Aktivitäten erläutern: bei einer partnerorientierten Entwicklungszusammenarbeit kann nur eine Unterstützung in Richtung Etablierung und Umsetzung internationaler Standards erfolgen. Der Rahmen wird entsprechend gesetzt, beispielsweise auch bei Fortbildungsmaßnahmen für das Parkpersonal, die Umsetzung muss aber durch die Partner erfolgen und von ihnen mit getragen werden. Auch hier handelt es sich um kontinuierliche Prozesse und Dialoge, die durch uns begleitet werden.

Dies zeigt sich auch bei dem im Artikel zitierten Verweis auf den Konstruktionsfehler von Nationalparks und die fehlende vorherige Zustimmung der indigenen Bevölkerung. Die Mehrzahl der Schutzgebiete, in denen die deutsche EZ heute tätig ist, wurde lange vor dem Beginn des deutschen EZ-Engagements gegründet. Eine nachträgliche Einholung der „freien, vorherigen und informierten Zustimmung“ („free, prior and informed consent – FPIC“) der indigenen Bevölkerung ist aufgrund der Natur dieses Prozesses ex-post nicht möglich, auch wenn der FAZ-Artikel hier anderes suggeriert. Was nicht erwähnt wird, sind die Maßnahmen, die durchgeführt werden, um sich diesem wichtigen Thema anzunehmen.

Seit Beginn des deutschen EZ-Engagements wurde im PNKB ein Naturschutzansatz gewählt, der durch die Einbindung der Anrainerbevölkerung in das Schutzgebietsmanagement sowie durch Maßnahmen zur Verbesserung deren Lebensbedingungen darauf abzielt, neben ökologischen langfristig auch soziale und wirtschaftliche Verbesserungen für alle Bevölkerungsgruppen, darunter auch die Batwa, zu bewirken. Die Sicherung der Rechte indigener Völker wurde zudem in die Beratung zu Normen und Standards im Schutzgebietsmanagement eingebracht. Im Ergebnis hat die Thematik in relevanten Partner-Dokumenten ihren Niederschlag gefunden. Deren Umsetzung wurde durch Workshops und Fortbildungsmaßnahmen gefördert, wobei die Partner auch im Hinblick auf Dialog- und Konsultationsmechanismen zwischen der Parkverwaltung und der Anrainerbevölkerung, einschließlich der indigenen Gemeinschaften, beraten wurden.

In Anlehnung an die Weiterentwicklung der internationalen Standards für Menschenrechte haben wir unsere Verfahren und Instrumente angepasst. So werden z.B unter Nutzung der bisherigen Erfahrungen mit dem partizipativen Naturschutzansatz mit Beteiligung der betroffenen Indigenen-Gemeinschaften und der nationalen Naturschutzbehörde spezielle sogenannte Indigenous Peoples Frameworks und –Plans entsprechend internationaler Standards (z.B. gefordert von Weltbank OP 4.10 und von IFC PS 7) und im Einklang mit dem BMZ-Menschenrechtsleitfaden entwickelt. Im Rahmen der Pläne sollen Maßnahmen vereinbart werden, die die in der Vergangenheit entstandenen negativen Auswirkungen und - so weit als möglich- auch mögliche Versäumnisse adressieren. Ebenso sollen für künftige Aktivitäten die notwendigen Beteiligungsprozesse einschließlich Vorgaben für den Prozess der „freien, vorherigen und informierten Zustimmung“ festgelegt sowie die Konzeption für künftige gezielte Unterstützungsprogramme für betroffene Gemeinschaften und sich daraus ergebende konkrete Maßnahmen gemeinsam erarbeitet werden.