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Öl-Explorationsbohrungen im KAZA-Gebiet in Namibia

Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (dt. EZ) unterstützt das grenzüberschreitende KAZA-Schutzgebiet sowie weitere staatliche und kommunale Schutzgebiete in Namibia im Rahmen der Aktivitäten der bilateralen und regionalen Entwicklungszusammenarbeit im Auftrag des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

Gemäß unserem Kenntnisstand hat die Firma ReconAfrica für drei Gebiete (zwei in Nordost Namibia und eines in Nordwest-Botswana) grundsätzliche Explorationslizenzen erhalten. Die Gebiete in Namibia liegen am Rande des grenzüberschreitenden KAZA-Gebiets, von dem Kavango Fluss liegen sie 60-100 km entfernt.

Aktuell gibt es eine konkrete Genehmigung des namibischen Staates für zwei bis drei Testbohrungen und für seismologische Untersuchungen, um herauszufinden ob Öl- und/oder Gasvorkommen vorhanden sind. Dafür wurden nach Auskunft des namibischen Umweltministeriums die notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt und auf dieser Basis die Freigabe erteilt. Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfungen, ihre Auslegung und Umsetzung werden in der namibischen Öffentlichkeit, Zivilgesellschaft und Fachwelt kritisch begleitet und kontrovers diskutiert.

Derzeit gibt es keine Genehmigung für „Fracking“ (weder im Rahmen der Testbohrungen noch für eventuell künftige Förderung). Anderslautende Äußerungen seitens ReconAfrica sind missverständlich oder irreführend.

Nach vorliegenden Erfahrungen sind 95 % der Explorationslizenzen nicht erfolgreich. Namibische Geologen, die sich gut mit den Verhältnissen in den Explorationsgebieten auskennen, sind sehr skeptisch hinsichtlich der Erfolgsaussichten. Sollten jedoch die Testbohrungen und seismologischen Untersuchungen auf förderungswürdige Öl- und Gasvorkommen hindeuten, würde für die tatsächliche Förderung ein neuer Genehmigungsprozess mit entsprechend vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfungen erforderlich sein. Aktuell ist allerdings noch unklar, ob in der Region Öl oder Gas in förderungswürdigen Mengen gefunden werden kann.

Die KfW und andere Institutionen der dt. EZ sind mit dem namibischen Umweltministerium und den namibischen sehr qualifizierten Umweltorganisationen (z. B. Namibia Chamber of Environment, Namibia Nature Foundation, Namibian Association of Community Based Natural Resource Management Support Organisations-NACSO) im Gespräch und tauscht sich regelmäßig mit Ihnen zu möglichen ökologischen und sozialen Auswirkungen der geplanten Ölbohrungen aus.

Aufgrund des hohen Stellenwerts des Naturschutzes in der namibischen Verfassung, der großen Relevanz des naturbasierten Tourismus und der guten Umweltgesetzgebung gehen wir derzeit davon aus, dass die namibische Regierung und die namibische Öffentlichkeit und Fachwelt die Entwicklungen sehr genau verfolgen und sicherstellen werden, dass die Explorationsuntersuchungen in der Kavango Region unter Einhaltung und Berücksichtigung aller gültigen Gesetze und Regelungen erfolgen wird. Dies gilt insbesondere auch für eine sorgfältige Abwägung aller wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekte. Die kritischen namibischen Umwelt-Organisationen haben dazu intensive Gespräche mit der namibischen Regierung und ReconAfrica aufgenommen.

Nach dem jetzigen Stand sehen wir die Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich Schutz der Umwelt und natürlicher Ressourcen in Namibia und in der KAZA-Region durch die Explorationsbohrungen nicht gefährdet. Wir werden die Situation aber weiter beobachten im Sinne der IUCN Resolution vom September 2021 bzw. auch der Stellungnahme der UNESCO World Heritage Commission vom Juli 2021. Dort werden die Regierungen von Botswana und Namibia aufgefordert, die Rechte der betroffenen Bevölkerungsgruppen vollumfänglich zu gewährleisten und alle Schritte in Richtung kommerzieller Öl- und Gasförderung transparent und internationalen Standards entsprechend der erforderlichen Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen zu unterziehen. Im Rahmen unseres Mandates als Durchführungsorganisation der Bundesregierung werden wir dann weitere Schritte in Bezug auf die Ausgestaltung und den Ablauf unserer Finanzierungsbeiträge für KAZA unternehmen. Wir möchten aber auch darauf hinweisen, dass die KfW keinen direkten Einfluss auf Lizenzvergaben oder staatliche Genehmigungen durch die nationalen Behörden hat.