Vergabe von Aufträgen
Für fairen Wettbewerb
KfW berät und unterstützt den Vergabeprozess. Quelle: KfW Bildarchiv / Thomas Klewar
Für die Ausschreibung von Aufträgen für Beratung, Bauarbeiten, Lieferungen und Leistungen für Vorhaben, die wir finanzieren, sind die Partner im Entwicklungsland zuständig. Als KfW Entwicklungsbank achten wir darauf, dass Ausschreibung und Vergabe nach international anerkannten Regeln verlaufen.
Dabei gelten folgende Prinzipien:
Transparenz: Ausschreibungen müssen veröffentlicht werden, Vergabeentscheidungen transparent und nachvollziehbar sein.
Fairness: Ausschreibungen müssen fairen Wettbewerb ermöglichen. Die Benachteiligung oder Bevorzugung einzelner Bieter ist nicht zulässig.
Chancengleichheit: Alle Bieter – unabhängig von Herkunft oder Sitz des Unternehmens – können sich an FZ-finanzierten Ausschreibungen beteiligen.
Wirtschaftlichkeit: Den Zuschlag erhält das Angebot, das bei der Auswertung als das wirtschaftlichste bewertet wurde. Aufträge dürfen nur an fachkundige und leistungsfähige Bieter erteilt werden.
Dazu stehen wir in ständigem Kontakt mit unseren Partnern und beraten und unterstützen sie – während des gesamten Projektzyklus und ganz besonders während des Vergabeprozesses.
Frühzeitige Informationen über Ausschreibungen
Die Wirtschaft erfährt mit den „Projektfrühinformationen“ frühzeitig alles Wissenswerte über FZ-Vorhaben, die vorbereitet oder geplant werden. Diese Informationen werden – wie auch diejenigen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Bundesregierung, der Germany Trade and Invest GmbH (GTAI) – über das Portal www.gtai.de veröffentlicht. Es ist allen inländischen und ausländischen Interessenten gleichermaßen zugänglich. Ausschreibungen werden darüber hinaus zumindest im Land des Projektträgers veröffentlicht.
Die Rolle der KfW
Die KfW Entwicklungsbank stellt im Auftrag der Bundesregierung und ihrer Ressorts (vor allem: BMZ, AA, BMF, BMWi und BMU) den Partnern in Entwicklungs- und Schwellenländern die finanziellen Mittel bereit, die diese brauchen, um vereinbarte Maßnahmen umzusetzen. Als KfW Entwicklungsbank achten wir darauf, dass die Mittel wirtschaftlich und nachhaltig eingesetzt werden.
Die KfW Entwicklungsbank ist in der Regel nicht der Auftraggeber für die ausgeschriebenen Maßnahmen. Der Ausschreibungsprozess und die Vergabe selbst ist Sache des Projektträgers in dem betreffenden Land. Der Vertrag wird abgeschlossen zwischen dem Projektträger und dem erfolgreichen Bieter. Die KfW Entwicklungsbank ist nicht der Vertragspartner, sie stellt die Finanzierung bereit.
Wichtig ist: Vor der Veröffentlichung von Ausschreibungen prüfen wir die Dokumente und geben dem Partner bestenfalls mit „No Objection “ unsere Zustimmung für das weitere Vorgehen. Bevor ein Anbieter schließlich den Zuschlag erhält, legt der Projektträger uns einen Auswertungsbericht vor, zusammen mit einem Vergabevorschlag und dem Entwurf des verhandelten Vertrages. Das Vorhaben wird nur dann aus FZ-Mitteln finanziert, wenn wir zuvor ausdrücklich zugestimmt haben.
Die Richtlinien
Unsere Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen für Lieferungen und Leistungen und von Consultingleistungen informieren darüber, welche Anforderungen an die Ausschreibungsverfahren und die teilnehmenden Unternehmen gestellt werden. Dabei lehnen wir uns an international übliche und erprobte Praktiken an.
Unsere Richtlinien spiegeln die Prinzipien zu Fairness, Transparenz und Chancengleichheit wider und dienen als Grundlage dafür, wie wir Vergaben begleiten und beurteilen. Auch wenn der Partner verpflichtet ist, seine eigenen nationalen Regularien anzuwenden: Den in unseren Richtlinien enthaltenen Grundprinzipien dürfen sie nicht widersprechen.
Consultingleistungen
Consultants werden häufig eingesetzt, um Projektträger in unterschiedlichen Phasen eines Vorhabens zu unterstützen. Die Berater erheben erste Daten, erstellen Machbarkeitsstudien (Feasibilitystudien), erarbeiten Planung und Ausschreibungsdokumente des Vorhabens oder begleiten den Projektverlauf oder die Aus- und Fortbildung örtlicher Fachkräfte.
Der Teilnahmewettbewerb soll den Bieter ermitteln, der nach Leistung und Preis der geeignetste ist. Geprüft werden insbesondere die fachliche, personelle und organisatorische Qualifikation sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Ausgewählt werden Berater in einem zweistufigen Verfahren, das zunächst die bestehende Qualifikation des Consultants klärt. Dann werden die präqualifizierten Bieter zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Falls nötig, kann ein Vergabeagent unseren Partner in dem jeweiligen Land dabei unterstützen, ein geeignetes Consultingunternehmen zu finden. Im Ausnahmefall besteht auch die Möglichkeit, dass die KfW Entwicklungsbank im Namen des Projektträgers die Auswahl des Consultants übernimmt.
Weiterführende Informationen
- Richtlinien für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen (PDF)
- Richtlinien für die Vergabe von Consultingleistungen (PDF)
- Mustervertrag für Consultingleistungen (PDF, 80 KB, nicht barrierefrei)
- Germany Trade and Invest (GTAI)
- iXPOS Das Außenwirtschaftsportal
- Märkte weltweit
- European Aid Tenders
- Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
- Development Gateway Market
Stand: Mai 2012