Menschenrechte
Unveräusserlich und universell
Die Unterstützung von Frauen und Kindern ist einer der Schwerpunkte im deutschen Engagement für Menschenrechte. Quelle: KfW-Bildarchiv /Fotoagentur: photothek.net
Die Menschenrechte leiten sich aus der Würde des Menschen ab und sind zugleich darauf gerichtet, sie zu wahren. Sie sind ein umfassendes Normensystem, das eine Vielzahl von Lebensbereichen betrifft und inhaltliche Vorgaben für staatliches Handeln formuliert.
Durch zahlreiche völkerrechtlicher Verträge und Erklärungen internationaler Organisationen wurden die Menschenrechte als verbindliche Rechtsvorschriften kodifiziert. Grundlegende Abkommen sind der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Diese wurden bislang von jeweils mehr als 150 Staaten ratifiziert. Hierbei verpflichten sich die Staaten, die Menschenrechte zu achten, sie also nicht zu verletzen. Die Verpflichtung, sie zu schützen, umfasst zugleich, Dritte an einer Verletzung zu hindern und letztlich, die Menschenrechte zu garantieren, ihnen für alle Personen in ihrem Territorium Geltung zu verschaffen. Alle Kategorien der Menschenrechte sind gleich bedeutend, unteilbar und von einander abhängig.
Grundlage der Entwicklungszusammenarbeit
Die Menschenrechte sind eine zentrale normative Grundlage der Entwicklungszusammenarbeit. Entwicklungspolitische Konzepte wie die Millenniumsentwicklungsziele, Good Governance oder partizipative Entwicklung beruhen auf menschenrechtlichen Normen. Der Entwicklungsprozess zielt auf die Verwirklichung der Menschenrechte. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Bedeutung des Themas für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit den Entwicklungspolitischen Aktionsplänen für Menschenrechte 2004-2007 und 2008-2010 unterstrichen.
Das Konzept „Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik“ vom Mai 2011 knüpft an die Selbstverpflichtung in den Aktionsplänen zu einer systematischen Verankerung des Menschenrechtsansatzes in der deutschen Entwicklungspolitik an und ist für die staatlichen Durchführungsorganisationen verbindlich. Die Bundesregierung veröffentlicht regelmäßig einen Bericht über ihre Menschenrechtspolitik, der auch die Entwicklungszusammenarbeit umfasst.
Weiterführende Informationen
- Deutsches Institut für Menschenrechte
- Hochkommissar für Menschenrechte der Vereinten Nationen
- Website „Allgemeine Menschenrechte“ des BMZ
Stand: Juli 2011