Anforderungen an Gutachter

Fachwissen und Spezialkenntnisse

Die Evaluierungsabteilung greift regelmäßig auf das Fachwissen und die Spezialkenntnisse von externen Gutachterinnen und Gutachtern zurück. Besonders für die Durchführung von Ex Post-Evaluierungen von Einzelvorhaben werden Expertinnen und Experten mit einschlägigen entwicklungspolitischen Kenntnissen gebraucht. Falls Sie sich für die Durchführung einer Ex Post-Evaluierung im Auftrag der KfW Entwicklungsbank interessieren, sollten Sie folgende allgemeine Anforderungen erfüllen:

  • gute entwicklungspolitische Kenntnisse und Erfahrungen, Kenntnis der deutschen EZ, möglichst auch von FZ-Verfahren und -Abläufen,
  • Gutachter- oder Beratungserfahrung (kurz- oder langfristig) in Entwicklungs- bzw. Transformationsländern; möglichst Erfahrung mit Evaluierungen,
  • gute Kenntnisse im gewünschten Sektor/Schwerpunkt,
  • Unabhängigkeit, d. h. keine vorangegangene Tätigkeit als Consultant, Gutachter/in oder Projektverantwortliche/r in dem zu evaluierenden Vorhaben, und keine persönlichen oder geschäftlichen Interessenskonflikte,
  • die Hauptgutachterin/der Hauptgutachter benötigt i.d.R. einen Ausbildungshintergrund in Ökonomie. Für vertiefende Einzelaspekte sind darüber hinaus gelegentlich auch grundlegende Kenntnisse in Ingenieur-, Politik- oder Gesellschaftswissenschaften sowie anderen relevanten Fachrichtungen gefragt,
  • Sensibilität für Querschnittsfragen (Gender, Armut, Soziokultur, Umwelt),
  • Landeskenntnis (von Vorteil), zumindest Kenntnisse der Großregion,
  • gute/sehr gute mündliche/schriftliche Sprachkenntnisse in der jeweiligen Verkehrssprache,
  • überdurchschnittlich gute Analysekompetenz, verbunden mit der Fähigkeit, die Analyse und ihre Ergebnisse angemessen in Schriftform zu dokumentieren,
  • Belastbarkeit, Teamfähigkeit, interkulturell angemessenes Verhalten.

Stand: Mai 2012