KfW Entwicklungsbank

Navigation


Sprachauswahl




Korruptionsprävention

Transparenz schaffen

Korruption richtet großen materiellen, aber auch immateriellen Schaden an. Denn sie bedeutet Vertrauensverlust. Bestechlichkeit mindert den Erfolg der Entwicklungszusammenarbeit auf allen Ebenen. Korruption führt zu Wettbewerbsverzerrungen und zu erheblichen Nachteilen für das Partnerland. Sie wirkt ökonomisch wie eine zusätzliche Steuer, senkt private Investitionen und verschlechtert die Qualität öffentlicher Dienstleistungen.

Die schädlichen Konsequenzen reichen jedoch weit über die ökonomischen Aspekte hinaus. Das Vertrauen in den Staat, in Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wird geschwächt. In nicht-demokratischen Staaten unterminiert Bestechlichkeit die ohnehin nur schwach ausgeprägten rechtsstaatlichen Strukturen zusätzlich. Korruption ist damit ein gravierendes Entwicklungshemmnis, unter dem insbesondere die Armen leiden.

Im Vordergrund ein Stapel Akten, im Hintergrund eine arabische Frau

Transparenz, vertraglich gesichert

Grund genug für uns, jede Form von Vorteilsnahme zu bekämpfen. Die Maßgaben der Korruptionsvermeidung haben für uns auf allen Ebenen Bestand: Sowohl nach innen gerichtet mit Blick auf das Verhalten unserer Mitarbeiter wie auch nach außen gerichtet im Verhältnis zu unseren Kooperationspartnern auf Ebene der Programme und Projekte.

Für alle Mitarbeiter der KfW gilt ein verbindlicher Verhaltenskodex. Die internen Kontrollsysteme und Verfahren der KfW gewährleisten, dass das Vier-Augen- und Zwei-Unterschriftenprinzip funktioniert. Es gibt für jedes Projekt klare Zuständigkeiten. Alle wesentlichen Entscheidungen werden von uns dokumentiert. Hinweisen auf Korruption wird nach festgelegten Verfahren nachgegangen.

Für fairen Wettbewerb

Von ihren Partnern fordert die KfW Entwicklungsbank von Beginn an Verfahrensweisen, die Transparenz, Wettbewerb und unabhängige Kontrolle sicherstellen. Dies ist deshalb besonders wichtig, weil die Verantwortung für Planung und Umsetzung der FZ-finanzierten Vorhaben jeweils die Projektträger, beziehungsweise die Auftragnehmer in den Partnerländern tragen. Hierunter fällt auch die Ausschreibung und Beauftragung von Lieferungen und Leistungen. Soweit die Partner hierbei Unterstützung benötigen, finanziert die FZ fachliches Know-how durch qualifizierte Beratungsunternehmen.

Eine solche Aufgabentrennung vermeidet Interessenskonflikte. Sie schafft Transparenz und damit die Möglichkeit einer sehr wirkungsvollen Kontrolle des Gesamtengagements. Für die Finanzielle Zusammenarbeit ein absolutes Muss: denn gerade die öffentlichen Sektoren, die wir in den Partnerländern fördern - wie Wasser, Strom, Verkehrsinfrastruktur, aber auch Bildung oder Gesundheit, sind in vielen Ländern seit jeher korruptionsanfällig.

Die KfW überwacht die einzelnen Vorhaben, die sie finanziert, genau. Projektmanager und technische Sachverständige prüfen kontinuierlich den Projektfortschritt - in regelmäßigen Abständen auch an Ort und Stelle - und stellen so eine ordnungsgemäße Mittelverwendung sicher. Die Mitarbeiter tragen Sorge dafür, dass Ausschreibungen von Lieferungen und Leistungen die Anforderungen eines fairen Wettbewerbs erfüllen. Sie kontrollieren die Korrektheit und Einhaltung von Liefer- und Leistungsverträgen. Und sie zahlen Gelder erst aus, wenn sichergestellt ist, dass diese sachgerecht verwendet werden.

Vorteilsnahme unterbinden

Doch damit nicht genug: Durch ein unabhängigen, externen Wirtschaftsprüfer lassen wir regelmäßig überprüfen, dass wir unsere internen Regelungen und Verfahren einhalten und mit der gebotenen bankmäßigen Sorgfalt arbeiten. Dazu nimmt der Prüfer Einblick in die Bücher der Zentrale wie auch vor Ort und überprüft in Stichproben auch die Buchhaltung der Partner. Gleichzeitig nimmt der Wirtschaftsprüfer vor Ort regelmäßig Stichproben FZ-finanzierter Vorhaben in Augenschein und kontrolliert, ob die FZ-Mittel für den vorgesehenen Zweck verwendet wurden.

Mit Anti-Korruptionsklauseln in FZ-Darlehens- und Finanzierungsverträgen leistet die KfW einen Beitrag zur internationalen Korruptionsbekämpfung: So müssen Darlehensnehmer oder Zuschussempfänger in Finanzierungsverträgen zusichern, dass das entsprechende Projekt ohne Korruption zustande gekommen ist. Bei Verstößen kann die KfW sich weigern, Gelder auszuzahlen. Solche Korruptionsklauseln sind auch Teil von Liefer- und Leistungsverträgen.

Die KfW hat viele Vorkehrungen getroffen, Vorteilsnahme, wo immer sie sich zeigt, zu unterbinden. Das Ziel ist klar: Von jedem korruptionsfrei finanzierten Projekt geht eine wichtige Signalwirkung aus. Auf diese Weise leisten wir einen Beitrag dazu, Strukturen zu schaffen, die Korruption verhindern und Transparenz schaffen.

Stand: Juni 2010


nach oben


Impressum, Kontakt, Datenschutz, Funktionen

Diese Seite